(1) Der Anbieter erbringt standardisierte oder individuelle Dienstleistungen zur Digitalisierung, Prozessautomatisierung und Implementierung webbasierter Software (SaaS) unter Nutzung moderner Technologien wie künstlicher Intelligenz. Dies umfasst u. a. Beratung, technologische Umsetzung, Schulungen, Support und kontinuierliche Betreuung.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im jeweiligen Angebot konkret bezeichnete Leistung. Angaben in Werbematerialien, auf Websites oder in sozialen Medien dienen ausschließlich der Information und stellen keine vertragliche Leistungszusage dar.
(3) Die Leistungen erfolgen entweder dauerhaft über einen festgelegten Zeitraum (z. B. Betreuungs- oder Projektlaufzeit) oder in einzelnen Terminen (z. B. Workshops, Schulungen, Onboardings).
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer oder freie Mitarbeitende einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
(5) Der Anbieter schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Mitarbeitergewinnung, bestimmte Kennzahlen). Empfehlungen oder Prognosen erfolgen auf Grundlage vorheriger Erfahrungen und stellen keine Garantie dar.
(6) Vereinbarte Termine (z. B. Strategiegespräche, Schulungen) sind verbindlich. Eine kostenfreie Verschiebung ist nur möglich, wenn der Anbieter die Durchführung verhindert. Bei wiederholten Versäumnissen kann der Terminanspruch entfallen.
(7) Externe Softwarelösungen (z. B. SaaS-Plattformen, KI-Tools), die durch den Anbieter empfohlen oder in den Workflow eingebunden werden, sind nicht Bestandteil des Vertrags. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, diese auf eigene Rechnung zu buchen. Der Anbieter tritt hierbei nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.